Definition
Unterstützt und gefördert werden Seminarreihen, Tagesveranstaltungen, Kurzveranstaltungen sowie mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtungen in der Bundesrepublik Deutschland, die der staatsbürgerlichen oder sozialpolitischen Bildung dienen.

Voraussetzungen zur Förderung
An Maßnahmen müssen mindestens 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Kalenderjahr das 12. Lebensjahr vollenden, bzw. noch nicht 27 Jahre alt sind teilnehmen. Die Altersvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Kalenderjahr die angegebene Altersgrenze einhalten.
Eine Förderung setzt ein detailliertes Programm mit mindestens 2 Zeitstunden voraus. Maximal werden 6 Stunden Programm pro Tag gefördert.
Bei Seminarreihen und Blockseminaren wird ein Zuschuss für maximal 8 Veranstaltungstage in einem Zeitraum von maximal 3 Monaten gewährt.
Einzureichen ist der Antrag (digital oder Papierantrag) innerhalb von 8 Wochen nach der Schulung.

Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt je Mainzer Teilnehmer*in 2,50 € pro 2 Programmstunden und je Betreuungskraft  3,50 € pro 2 Programmstunden.

Aktuelles

  • Übersicht über Zuschussvoraussetzungen und Förderungen
  • Zuschussrichtlinien der Landeshauptstadt Mainz für die Jugendpflegearbeit
  • digitale Antragstellung
  • Beispiel für ein Programm
  • Wir akzeptieren auch Teilnehmerlisten in anderen Formaten, sofern Name & Vorname; PLZ & Wohnort, Geburtsjahr und Anzahl der teilgenommenen Veranstaltungstage aufgeführt sind. Eine Unterschrift der Teilnehmer auf der Liste ist nicht nötig.