Soziale Bildung und Freizeit mit Übernachtung

Definition
Unterstützt und gefördert werden Lager, Fahrten und Freizeiten mit Übernachtungen, die von Jugendgruppen, Jugendverbänden und sonstigen Trägern von Freizeit – und Ferienbetreuungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere der Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens dienen sowie Hilfen zur Freizeitgestaltung bieten.

Voraussetzungen zur Förderung
An Maßnahmen müssen mindestens 5 junge Menschen im Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahren und eine Betreuungskraft teilnehmen. Die Altersvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die Teilnehmenden im Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollenden bzw. das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Zuschuss wird für Maßnahmen von 2 – 21 Tagen gewährt. Die Maßnahme beginnt und endet, solange alle Teilnehmenden und Betreuungskräfte anwesend sind. An- und Abreisetag werden voll bezuschusst, wenn am Anreisetag die Maßnahme bis spätestens 20.00 Uhr angetreten wurde. Der Abreisetag wird bezuschusst, wenn die Maßnahme frühestens um 12.00 Uhr endet.


Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt je Teilnehmenden pro Tag 3,00 € und je Betreuungskraft pro Tag 4,00 €.

Soziale Bildung und Freizeit ohne Übernachtung

Definition
Unterstützt und gefördert werden Freizeiten ohne Übernachtung, die von Jugendgruppen, Jugendverbänden und sonstigen Trägern von Freizeit- und Ferienbetreuungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere der Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens dienen sowie Hilfen zur Freizeitgestaltung bieten.

Voraussetzungen zur Förderung
An Maßnahmen müssen mindestens 5 junge Menschen im Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahren und eine Betreuungskraft teilnehmen. Die Altersvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die Teilnehmenden im Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollenden bzw. das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Zuschuss wird für Maßnahmen von 1 – 21 Tagen gewährt. Ein Durchführungstag wird bezuschusst, wenn er mindestens 4 volle Zeitstunden umfasst. Die Maßnahme beginnt und endet, solange alle Teilnehmenden und Betreuungskräfte anwesend sind. Dem Antrag ist als Anlage eine Programmübersicht mit Uhrzeiten anzufügen.

Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt je Teilnehmenden pro Tag 2,00 € und je Betreuungskraft pro Tag 4,00 €.

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