Zuschüsse

Damit es eine breite Angebotspalette der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland gibt, bereichern eine Vielzahl gemeinnütziger Kinder- und Jugendverbände als so genannte freie Träger der Jugendhilfe die öffentlichen Träger. Die persönliche Entwicklung, Mitbestimmung, Mitgestaltung, demokratisches Handeln sowie das Anregen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement zählen zu den Hauptzielen der Jugendverbandsarbeit. Für diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe gibt es Zuschüsse aus dem Jugendpflegeetat der Stadt Mainz. Der Stadtjugendring ist mit der Bewilligung und Auszahlung dieser Zuschussmittel beauftragt.

Die Stadt Mainz gewährt Jugendgruppen, Jugendverbänden und gemeinnützigen Trägern von sonstigen Freizeit- und Ferienbetreuungsmaßnahmen Zuschüsse für Mainzer Kinder und Jugendliche sowie deren Betreuende, die an folgenden jugendpflegerischen Maßnahmen teilnehmen:

  • Soziale Bildung und Freizeit (mit Übernachtung/ ohne Übernachtung)
  • Jugendgruppenleiterlehrgänge
  • Staatsbürgerliche und sozialpolitische Bildung

Eine dauerhafte Förderung setzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe voraus. Die Auszahlung von städtischen Zuschüssen für Freizeiten und Bildungsmaßnahmen ist ab 01.07.2015 an den Beitritt zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung gemäß § 72a SGB VIII gekoppelt. Alle Träger von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Wirkungskreis Mainz sind aufgefordert, ihren Beitritt zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung gemaß § 72 a SGB VIII dem Amt für Jugend und Familie Mainz zu erklären. Nähere Informationen finden Sie hier!

Mit dem Zuschuss „Ausstattung und Unterhaltung von Jugendräumen und Zeltlagermaterial“ unterstützt die Stadt Mainz anerkannte Träger der freien Jugendhilfe aus Mainz durch eine finanzielle Förderung dabei, neue Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit zu erschließen, bestehende Räumlichkeiten in ihrer baulichen Substanz zu sichern sowie eine Grundausstattung an Einrichtungsgegenständen und pädagogischem Arbeitsmaterial anbieten zu können. Sinngemäß gilt dies auch für die Anschaffung und Unterhaltung von Zeltlagermaterial (Antragsfrist vom 01.01. bis 31.03. eines jeden Jahres).

  • Übersicht über die Fördervoraussetzungen zu den verschiedenen jugendpflegerischen Maßnahmen
  • Zuschussrichtlinien der Landeshauptstadt Mainz für die Jugendpflegearbeit vom März 2023